- Wohngebäudeversicherung
- genauer: Verbundene W.I. Begriff/Bedingungen:Sonderform der ⇡ Gebäudeversicherung. Als verbundene Versicherung fasst die W. die Gefahren mehrerer Versicherungszweige zusammen, und zwar die der ⇡ Feuerversicherung, der ⇡ Sturmversicherung und der ⇡ Leitungswasserversicherung. Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Versicherungszweige, die er in die W. einbezieht.- Die W. ist mit der ⇡ Feuerversicherung verwandt, d.h. sie stimmt mit deren Gestaltung in vielen Punkten ganz oder fast überein.II. Versicherte Gefahren und Schäden:1. Die versicherten Gefahren der W. entsprechen weitgehend den Gefahren der zugrunde liegenden Versicherungszweige. Im Rahmen der Sturmversicherung ist Hagel nach den VGB ohne weiteres mitversichert.- 2. Neben der üblichen Versicherung von Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen versicherter Sachen) und Kostenschäden (Rettungskosten und Schadenfeststellungskosten) deckt die W. nach den VGB 2000 ohne weiteres auch (z.T. mit besonderen Entschädigungsgrenzen) Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Preisdifferenzkosten sowie (bestimmte) Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen.III. Versicherungswert:⇡ Neuwert.- Ausnahme: ⇡ Gemeiner Wert, falls das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet ist.- Vgl. auch ⇡ gleitende Neuwertversicherung.
Lexikon der Economics. 2013.